Aufgrund der nahenden Infektsaison wird es in den nächsten Monaten immer mal wieder “Quarantänefälle” geben. Doch was muss ich tun, um den Verdienstausfall ersetzt zu bekommen wenn der Kindergarten oder die Schule schließt, respektive mein Kind in Quarantäne ist?
Wir als Kinder- und Jugendärzte dürfen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur ausstellen, wenn ihr Kind krank ist. Eine Kind-Krank-Schreibung für den Quarantänefall ist nicht erlaubt.
Aber: Es gibt eine Entschädigung über das Infektionsschutzgesetz ( nach §56 Abs. 1 und §56 Abs. 1a ). Wer wird entschädigt? Wo stelle ich den Antrag, alle diesen Fragen beantwortet das Inforportal IfSG. Klicken sie hier.