Schulattest

In der letzten Zeit erreichen uns vermehrt Anfragen zu Schulattesten wegen Krankheit:

Im Schulgesetz von Nordrheinwestfalen ist klar geregelt, dass die Eltern und nicht der Arzt das Kind entschuldigt. Es gibt da nur eine Ausnahme: Wenn der Lehrer begründete Zweifel hat, darf er ein Attest verlangen. Diese Zweifel muss er Ihnen aber nennen, am besten schriftlich. Allgemeine Aussagen: Wie beispielsweise eine “Attestpflicht 3 Tage vor/nach den Ferien” widersprechen dem Schulgesetz und sind so nicht erlaubt.

Hier ein Link  zum Schulgesetz.