Es ist geschafft ! Das Familienministerium hat ihre Forderung nach medizinisch sinnfreien “Gesundschreibungen” wieder zurückgenommen. Wir sagen vielen Dank an alle, die das Familienministerium mit Anrufen, eMails oder Briefen bombardiert haben. Denn nur gemeinsam konnten wir dieses Ziel erreichen.

Ab sofort gilt:

  • Es muss bei Infekten kein Attest zur Wiederzulassung  zum Kindergarten/zur Schule vom Arzt vorgelegt werden (“Gesundschreibung”). Die Eltern müssen lediglich bestätigen, dass das Kind seit mindestens 48 Stunden symptomfrei ist.
  • Einzige Ausnahme ist der begründete Coronaverdachtsfall/die nachgewiesene Erkrankung. In den Fällen wird das zuständige Gesundheitsamt die Wiederzulassung mit Ihnen klären.

Für alle nochmal zum Nachlesen / oder zur Weiterreichung an den Träger:

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