Nicht jeder Coronaabstrich wird von der Krankenkasse gezahlt. Aufgrund vieler Nachfragen möchte ich kurz die derzeitigen Regeln erklären. Das Robert-Koch-Institut empfiehlt bei jedem Kind mit den Zeichen einer Erkältung einen Abstrich auf Corona durchzuführen.
Die Krankenkassen zahlen aber nur wenn: 1) Zeichen einer Erkältung bestehen UND ein nachgewiesener Kontakt zu einem Menschen mit positivem Abstrich bestanden hat UND wenn es zu dem Bild einer Lungenentzündung gekommen ist.
Generelle Coronatestungen beispielsweise vor dem Schulbesuch, vor dem geplanten Krankenhausaufenthalt, der Reha etc. sind nicht im Leistungsumfang der Krankenkassen enthalten, sie können derzeit nur als IGEL-Leistung angeboten werden. Sprechen Sie uns gerne an !